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DB/DZ-Pflicht eines 100% Gesellschafter-Geschäftsführers

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2016, 215 Heft 6 v. 1.12.2016

Normen: § 22 Z 2 EStG 1988, § 25 Abs 1 lit a EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988

Bei den einzubeziehenden Gehältern und sonstigen Vergütungen müsse es sich um solche Gehälter oder sonstige Vergütungen handeln, die „für“ die „Beschäftigung“ des Gesellschafters gewährt werden.

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