Wie stets in den letzten Jahren ist die steuerliche Materie durch eine hohe Reformbereitschaft des Steuergesetzgebers charakterisiert. Zahlreiche gesetzliche Änderungen insbesondere des StRefG 2015/2016 sowie des AbgÄG 2015 erfordern Überlegungen zu Auswirkungen im steuerlichen Gesamtkontext und bewirken ferner eine kritische Betrachtung systematischer Bruchstellen und uU Neuausrichtungen steuerlicher Optimierungsstrategien. Dabei nehmen unternehmensrechtliche Regelungsbereiche, die über das Maßgeblichkeitsprinzip den steuerlichen Rahmen beeinflussen und durch das RÄG 2014 zum Teil erheblich modifiziert wurden, ebenso einen zentralen Stellenwert ein. Diesbezügliche Fragen sind nicht abschließend geklärt.