Der neue Gebührenkommentar beruht auf dem Konzept der Systematisierung des komplexen Gebührenrechtes. Damit findet einerseits der Benutzer, der mit dieser Materie nicht ständig einschlägig befasst ist, rascher einen Überblick über das Gebührenrecht und andererseits ermöglicht eine systematische Darstellung den Spannungsbogen zu anderen steuerrechtlichen Regelungen beispielsweise vom „Umgründungssteuergesetz bis zu den Glücksspielabgaben“ aufzuzeigen. Der Gebührenkommentar berücksichtigt selbstverständlich die aktuelle Weiterentwicklung von Judikatur, Literatur, die vorgefundene Praxis auf Beraterseite und die Verwaltungspraxis (zB Gebührenrichtlinien) zu den einzelnen Gesetzesstellen.