Immer mehr atypische Beschäftigungsverhältnisse treten neben die klassischen Beschäftigungstypen. Vor diesem Hintergrund hat insbesondere der freie Dienstvertrag an Bedeutung gewonnen. Der stetige Wandel der Arbeitswelt und auch die meist unklare Linie der Rechtsprechung führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordung eines Beschäftigungsverhältnisses. Der Begriff des Dienstnehmers und der freie Dienstvertrag können oft erst im konkreten Einzelfall einem Vertragstypus eindeutig zugeordnet werden. Das Praxishandbuch stellt den freien Dienstvertrag sowohl aus arbeitsrechtlicher, als auch aus sozialrechtlicher Sicht umfassend dar. Es dient zur besseren Abgrenzung des freien Dienstvertrags von anderen Beschäftigungsverhältnissen und bietet profunde Hilfe bei Problemen rund um diese Abgrenzung.