Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), die vor allem der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben auf dem Gebiete der Abschlussprüfung dienen, haben einen wesentlichen Eingriff in das österreichische Abschlussprüfungsrecht mit sich gebracht.