Normen: § 34 BAO, § 40a BAO, § 45 Abs 1 BAO, § 4a EStG 1988, § 23 KStG 1988, § 293 Abs 1 ASVG
Diese BMF-Information dient der einheitlichen Vorgehensweise bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Einnahmen von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen, die durch derartige Aktionen Spenden lukrieren.