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Kritische Anmerkungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Arbeitszimmern

Steuer & ServicePeter PülzlAFS 2016, 162 Heft 5 v. 1.10.2016

Das ertragsteuerliche Regelungsgeflecht zum Arbeitszimmer (Zusammenspiel von Gesetz, Judikatur und Verwaltungspraxis) ist in rechtsstaatlicher Hinsicht unverändert als problematisch anzusehen.

Normen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988

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