Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde die Einlagenrückzahlung als fundamentaler Bestandteil der Beziehung zwischen einer Körperschaft und ihren Anteilsinhabern novelliert. Die soeben erlassene Innenfinanzierungsverordnung (BGBl II 2016/90) präzisiert die steuerlichen Folgen der Einlagenrückzahlung neu für Umgründungen. Körperschaften müssen nunmehr nicht nur Einlagen, sondern auch den Stand der Innenfinanzierung erheben und evident halten. Durch die neue Regelung werden zukünftig viele Gewinnausschüttungen als Einlagenrückzahlungen zu behandeln sein, die beim Anteilsinhaber den steuerlichen Wert der Beteiligung vermindern und zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen führen können.