Normen: § 18 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Steuerberatungskosten können bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen) auch dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie mit deutschen Abgaben in Zusammenhang stehen.