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Deutsche Steuerberatungskosten als Sonderausgaben?

AufsätzeKlaus HilberAFS 2016, 143 Heft 4 v. 1.8.2016

Normen: § 18 Abs 1 Z 6 EStG 1988

Steuerberatungskosten können bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen) auch dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie mit deutschen Abgaben in Zusammenhang stehen.

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