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Änderung der Verhältnisse bei Pferdepensionshaltung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2016, 136 Heft 4 v. 1.8.2016

Normen: § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994, § 12 Abs 10 UStG 1994, § 22 UStG 1994

Für Anlagevermögen, das vor dem 1.1.2014 angeschafft wurde, kommt es gemäß § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994 beim Wechsel von der Pauschalierung gemäß § 22 UStG 1994 zur Regelbesteuerung zu keiner Vorsteuerberichtigung. In dieser Übergangsbestimmung kann entgegen dem Beschwerdevorbringen keine Verfassungswidrigkeit erblickt werden.

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