Normen: § 2 EStG 1988, § 22 EStG 1988
Die Arbeit an der Dissertation stellt für sich keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar. Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verbindung der Arbeit mit einem Forschungsprojekt des Förderers, kann eine auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Betätigung vorliegen. Das bloße Einreichen der fertiggestellten Dissertation ist keine relevante Marktteilnahme.