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Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2016, 108 Heft 3 v. 1.6.2016

Normen: § 21 Abs 3 Z 4 KStG 1988

Die Veräußerung von Grundstücken des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens durch Körperschaften öffentlichen Rechts ist keine private Grundstücksveräußerung gemäß § 21 Abs 3 Z 4 KStG 1988 und daher nicht steuerpflichtig (Rechtssatz). Revision eingebracht (Amtsrevision). Revision zulässig.

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