Normen: § 8 Abs 1 KStG 1988, § 8 Abs 2 KStG 1988
Ist die Rückzahlung des Negativstandes auf dem Verrechnungskonto eines Geschäftsführers einer GmbH nicht von vornherein nicht gewollt bzw zu erwarten, kann keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden. Hier Kreditvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers.