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Lohn- und Sozialdumping aus Sicht der Personalverrechnung

BuchbesprechungenHubert W. FuchsAFS 2016, 78 Heft 2 v. 1.4.2016

Die Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Bestimmungen sehen hohe Verwaltungsstrafen für alle in- und ausländischen Arbeitgeber vor, wenn sie in Österreich Arbeitnehmer beschäftigen, ohne diesen zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt zu leisten. Davon sind alle Branchen – nicht nur die Bauwirtschaft und die Gastronomie – betroffen. Auch verhältnismäßig kleine Fehler können sehr teuer werden. Der Strafrahmen für Lohndumping beträgt bis zu EUR 20.000,–, im Wiederholungsfall bis zu EUR 50.000,– pro Arbeitnehmer. Die teils unklaren Gesetzesformulierungen werfen in der Praxis eine Vielzahl an Fragen auf: Ist jeder Abrechnungsfehler sofort Lohndumping? – Kann Lohndumping auch bei Betrieben vorliegen, für die kein Kollektivvertrag gilt? – Ist die Nichtbeachtung des Ausfallsprinzips bei entgeltpflichtigen Nichtleistungszeiten als Lohndumping zu werten? – Können Berechnungsfehler bei den Sonderzahlungen zu einem Lohndumpingproblem führen? – Können auch Personalverrechner zur Verantwortung gezogen werden? – Wie lange kann Lohndumping behördlich zurückverfolgt werden?

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