Am 1.1.2016 trat das neue Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, zeitgemäße Regelungen zu treffen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führen und für Gründer von Stiftungen und Fonds Gestaltungsmöglichkeiten zu Zwecken der Gemeinnützigkeit eröffnen.