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Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig – aber sie gilt frühestens ab dem 1. Mai 2016

VerfassungsgerichtshofHubert W. FuchsAFS 2016, 76 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 131b BAO, § 323 Abs 45 BAO

VfGH, 09.03.2016, G 606/2015

VfGH, 09.03.2016, G 644/2015

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