Normen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988
Ausbildungskosten einer Apothekerin zur Kinesiologin sind mangels verwandter Tätigkeit keine Fortbildungskosten sondern Umschulungskosten.
BFG, 17.12.2015, RV/7104531/2014
Normen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988
Ausbildungskosten einer Apothekerin zur Kinesiologin sind mangels verwandter Tätigkeit keine Fortbildungskosten sondern Umschulungskosten.
BFG, 17.12.2015, RV/7104531/2014