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Rückstellung für Steuernachforderungen (unter Berücksichtigung der USt) – BMF-Information

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2016, 45 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 9 EStG 1988

Diese Information ersetzt die Information des BMF vom 12.1.2016, SZK-010203/0001-ESt/2016: „Rückstellung für Steuernachforderungen“.

SZK, 10.02.2016, SZK-010203/0013-ESt/2016

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