Normen: § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988, § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988, § 18 Abs 3 Z 2 EStG 1988
Nicht zu den begünstigten Errichtungskosten zählen etwa Kosten für Möbel, auch wenn es sich um Einbaumöbel handelt. Die Errichtung einer Garage ist begünstigt, auch wenn sie mit dem Gebäude keine bauliche Einheit darstellt, zumal von einer wirtschaftlichen Einheit auszugehen ist.