Die Finanzverwaltung hat aufgrund zahlreicher Beschwerden von Betroffenen und auf Anregung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder1 im Frühjahr 2014 ihr Organisationshandbuch (OHB) um die Kapitel „Finanzpolizei“ und „Maßnahmenbeschwerde“ erweitert.2 Die damit verbundene Erwartung einer einheitlicheren, rechtsstaatlich angemesseneren und hinsichtlich Tonalität und Auftreten professionelleren Durchführung der Einsätze hat sich nach den jüngeren Erfahrungen in der Praxis zumindest teilweise bestätigt.