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Einsätze der Finanzpolizei: Was sagt das Organisationshandbuch der Finanzverwaltung?

Steuer & ServicePeter PülzlAFS 2016, 2 Heft 1 v. 1.2.2016

Die Finanzverwaltung hat aufgrund zahlreicher Beschwerden von Betroffenen und auf Anregung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder11Siehe insbesondere den Wahrnehmungsbericht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu Steuergesetzgebung und Steueradministration in Österreich, Juni 2013, 32 ff. im Frühjahr 2014 ihr Organisationshandbuch (OHB) um die Kapitel „Finanzpolizei“ und „Maßnahmenbeschwerde“ erweitert.22GZ BMF-280000/0016-IV/2/2010 idF GZ BMF-280000/0061-IV/2/2014 vom 31. 3. 2014. Die damit verbundene Erwartung einer einheitlicheren, rechtsstaatlich angemesseneren und hinsichtlich Tonalität und Auftreten professionelleren Durchführung der Einsätze hat sich nach den jüngeren Erfahrungen in der Praxis zumindest teilweise bestätigt.

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