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Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 3 KStG 1988 wegen Nichtbenennung der Empfänger von nicht als Betriebsausgabe geltend gemachten Aufwendungen

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2015, 229 Heft 6 v. 1.12.2015

Normen: KStG 1988 § 22, BAO § 167

BFG, 27.10.2015, RV/5100234/2015

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