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Zustellung durch Hinterlegung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2015, 216 Heft 6 v. 1.12.2015

Normen: ZustG § 17

Entscheidend ist, ob eine den Bestimmungen des § 17 Abs 2 ZustellG entsprechende Verständigung von der Hinterlegung des Bescheides erfolgt ist. Der vorliegende unbedenkliche Rückschein hat sohin volle Beweiskraft.

BFG, 29.10.2015, RV/4100122/2012

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