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Grunderwerbsteuer Neu: Aktuelles zur Grundstückswerteverordnung 2016

Steuer & ServicePeter PülzlAFS 2015, 202 Heft 6 v. 1.12.2015

Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren wurde die Grunderwerbsteuer durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, erheblich umgestaltet.11Die Entharmonisierung materienkonsistenter Gesetze wie jener des Grunderwerbsteuer- und Gerichtsgebührengesetzes ist sowohl aus rechtssystematischer als auch aus praktischer Sicht zu beanstanden. Der Umstand, dass Gesetzesformulierungen in vergleichbaren Regelungen unterschiedlich ausgestaltet werden, erschwert eine einheitliche praktische Handhabung und läuft dem Gedanken einer effizienten Legistik und Verwaltungsvereinfachung diametral zuwider. Die für die exakte Berechnung der künftigen Grunderwerbsteuerbelastung bislang noch ausständig gewesene Grundstückswerteverordnung 2016 wurde nunmehr vom Finanzministerium zur Begutachtung verschickt. Der folgende Beitrag liefert einen ersten informativen Überblick über die konkreten Neuerungen.

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