Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren wurde die Grunderwerbsteuer durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, erheblich umgestaltet.1 Die für die exakte Berechnung der künftigen Grunderwerbsteuerbelastung bislang noch ausständig gewesene Grundstückswerteverordnung 2016 wurde nunmehr vom Finanzministerium zur Begutachtung verschickt. Der folgende Beitrag liefert einen ersten informativen Überblick über die konkreten Neuerungen.