Das Finanzministerium sieht im Entwurf des Wartungserlasses 2015 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000) eine Regelung vor, mit welcher die pauschale Aufteilung des Hotel- oder Pensionspreises ab 1.5.2016 bei Zimmern mit Frühstück/Halbpension/Vollpension bzw All-Inclusive auf Beherbergung (13%) und Verpflegung (10%) detailliert und operationalisiert wird. Die Umsetzung dieser Bestimmung ist für die Praxis kompliziert und kann im Regelfall wohl nur durch den Einsatz geeigneter Registrierkassensysteme bzw entsprechender Fakturierungssoftware sichergestellt werden.