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Säumniszuschlag – grobes Verschulden bei Rückzahlung einer irrtümlich verbuchten Gutschrift

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2015, 148 Heft 4 v. 1.9.2015

Normen: BAO § 217 Abs 1, BAO § 217 Abs 7

Die Abgabenbehörde hat im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen.

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