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Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bei Sportvereinen (PRAE): Eingrenzung auf Wettkampfsport?

Steuer & ServicePeter PülzlAFS 2015, 140 Heft 4 v. 1.9.2015

Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat bei einer Prüfung des Sportdachverbandes ASKÖ die Feststellung getroffen, dass pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 49 Abs 3 Z 28 ASVG nur für Trainer im Wettkampfsport anwendbar sind, sich also nicht auf den Breitensport erstrecken sollen.11Gegen den entsprechenden Bescheid der SGKK wurde mittlerweile Beschwerde erhoben. Die Entscheidung des zuständigen Bundesverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten. In Anbetracht der gravierenden praktischen Auswirkungen dieser einschränkenden Auslegung der PRAE22Siehe zB Salzburger Nachrichten, Salzburg Aktuell vom 1. 7. 2015: „Kasse bringt Vereine ins Schwitzen: Der Sportdachverband ASKÖ sieht das Aus für den österreichischen Breitensport. Denn die GKK fordert eine Nachzahlung, weil Trainer im Nebenberuf genauso angestellt werden müssten.“ , 33Zur teils heftigen Kritik an der (steuerlichen) Ausgestaltung der PRAE siehe insbesondere Baldauf/Renner, Privilegien – aber nur für Sportvereine?, SWK 2009, T 73 ff und Jakom/Laudacher, EStG, 2015, § 3 Rz 92 aE; siehe auch Atzmüller/Herzog, Einkommensteuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (AbgÄG 2009), RdW 2009/319, 362 und D. Aigner, AbgÄG 2009, Freibetrag für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen von Sportlern, Schiedsrichtern und Sportbetreuern, taxlex 2009, 190 ff. stellt sich nicht nur die Frage ihrer Wertigkeit im Sozialversicherungsrecht, sondern auch, ob eine solche Interpretation auf das Ertragsteuerrecht durchschlagen könnte.

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