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Mitteilung nach § 109a EStG 1988 und Betriebsausgabenpauschale

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2015, 99 Heft 3 v. 1.6.2015

Normen: EStG § 17 Abs 1

BFG, 04.09.2014, RV/7102818/2013

Kurzdarstellung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (= Bf) ist Angestellter eines Architektenbüros und beantragte im Rahmen der Einkommensteuererklärung das Berufsgruppenpauschale nach § 17 EStG. Der Bf bezog im Jahr 2011 laut Mitteilung nach § 109a EStG Entgelte/Einnahmen iHv € 36.967,08 aus einem abgeschlossenen freien Dienstvertrag.

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