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Zuwendungsfruchtgenuss: Wirtschaftliches Eigentum und damit AfA-Anspruch eines Fruchtgenussberechtigten

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2014, 218 Heft 6 v. 1.9.2014

Normen: EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 8 lit d, BAO § 24 Abs 1 lit d

Beim Zuwendungsfruchtgenuss ist ab dem Zeitpunkt der Einverleibung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten des Fruchtgenussberechtigten dieser als wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft zu betrachten und damit zur Geltendmachung der AfA berechtigt. Gegen das Erkenntnis wurde eine Amtsrevision eingebracht.

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