Normen: ASVG § 4, WTBG § 7, WTBG § 11 Abs 1, WTBG § 11 Abs 2, WTBG § 61, WTBG § 82 Abs 1
Der VwGH hat das Vorliegen eines (echten) Dienstverhältnisses eines Steuerberaters, der nahezu ausschließlich für einen anderen Steuerberater „im Werkvertrag“ tätig war, verneint. Es lag vielmehr ein freies Dienstverhältnis vor, welches bei einer KWT-Mitgliedschaft keine ASVG-Pflichtversicherung begründen kann.