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Kreditgewährung als verdeckte Ausschüttung

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2014, 140 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: EStG § 95

Eine GmbH gewährte einer ihr durch die gemeinsamen Gesellschafter nahestehenden GmbH & Co KG einen Kredit. Dieser Kredit war unbesichert, die KG ging in Konkurs. Da die Kreditierung nicht fremdüblich gestaltet wurde, unterstellt das BFG eine verdeckte Ausschüttung des Kreditbetrages an die GmbH-Gesellschafter mit Anfall von KESt. Daran schließt sich eine Einlage in die KG an.

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