Normen: EStG § 95
Eine GmbH gewährte einer ihr durch die gemeinsamen Gesellschafter nahestehenden GmbH & Co KG einen Kredit. Dieser Kredit war unbesichert, die KG ging in Konkurs. Da die Kreditierung nicht fremdüblich gestaltet wurde, unterstellt das BFG eine verdeckte Ausschüttung des Kreditbetrages an die GmbH-Gesellschafter mit Anfall von KESt. Daran schließt sich eine Einlage in die KG an.