Norm: KStG § 9 Abs 6 Z 6
Nach Ansicht des BFG sind Auslandsverluste auch dann in einer inländischen Unternehmensgruppe zu berücksichtigen, wenn die Auslandstochter in ihrem Ansässigkeitsstaat eine umfassende Befreiung von der Körperschaftsteuer genießt (zB Tax Holidays, Sonderwirtschaftszone, etc). Hinweis: Revision eingebracht (Amtsrevision).