BMF, 10.04.2014, BMF-010221/0199-VI/8/2014 (EAS 3343)
Norm: DBA-Deutschland Art 5
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber nicht auf Kundenbeziehungen in Österreich gerichtet ist, dann erfordert die Beurteilung, ob in diesem Büro eine bloße unterstützende Hilfstätigkeit für