Die themengegebene Suche nach verfahrensrechtlichen Grauzonen sowie effizienz- und wirkungssteigernden Potentialen im Prozedere der steuerlichen Außenprüfung Österreichs führt die Artikelserie nunmehr in einen Bereich, welcher immer wieder Anlass zu formalrechtlichen Diskursen zwischen Prüfer und Geprüften gibt: die vorzulegenden Unterlagen (und Daten). Was darf denn überhaupt seitens der Steuerprüforgane abverlangt werden? Ist die/der Geprüfte vor unbefugter Verwendung dieses Materials ausreichend geschützt? Und: Muss dem Prüforgan direkt – quasi online – Zugang zum unternehmerischen Buchhaltungssystem gewährt werden?