Kostenverteilungsverträge (Cost Contribution Arrangements) werden von Unternehmen vereinbart, um im gemeinsamen Interesse durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen oder zu erbringen. Da Kostenverteilungsverträge häufig von verbundenen Konzernunternehmen vereinbart werden, ist aus steuerlicher Sicht meist fraglich, ob diese dem Fremdvergleich entsprechen. Auf Ebene der OECD und in einzelnen Staaten bestehen aus diesem Grund seit längerem Verrechnungspreisrichtlinien zur fremdvergleichskonformen Ausgestaltung von Kostenverteilungsverträgen. In Österreich wurden im Jahr 2010 ebenfalls Verrechnungspreisrichtlinien zu Kostenverteilungsverträgen eingeführt.