Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung kann insbesondere bei einer nachträglichen Änderung des vereinbarten Preises (zB wegen Forderungsausfall, Gewährleistungszahlung oder Earn-Out-Vereinbarung) ungewiss sein. Es stellt sich die Frage, ob die daraus resultierenden Aufwendungen oder Erträge nachträglich (ex nunc) oder rückwirkend (ex tunc) steuerlich zu erfassen sind. Die Argumente zu diesem und zu weiteren Diskussionspunkten im Zusammenhang mit der Gewinnrealisierung beim Unternehmensverkauf werden vor dem Hintergrund der Realisierungsgrundsätze im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich umfassend aufgearbeitet und dargestellt.