vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlagerung der Lebensinteressen ins Ausland trotz aufrechter Ehe in Österreich

UFS-EntscheidungenHubert W. FuchsAFS 2014, 63 Heft 2 v. 1.4.2014

EStG 1988 § 1 Abs 2, EStG 1988 § 1 Abs 22 Z 1 lit b, BAO § 22, BAO § 26 Abs 1, ABGB § 97, DBA-Bulgarien Art 1, DBA-Bulgarien Art 3 Abs 2, DBA-Bulgarien Art 11, DBA-Bulgarien Art 14

Der Bw konnte trotz seiner bis 2011 gemeldeten Wohnsitze in Wien nachweisen, dass im Streitjahr 2009 sein gewöhnlicher Aufenthalt (Mittelpunkt seiner privaten als auch beruflichen Lebensinteressen) in Bulgarien war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!