vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fußpflegekosten als Kosten der Heilbehandlung neben dem Behindertenpauschbetrag

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2014, 23 Heft 1 v. 1.2.2014

EStG 1988 § 34, EStG 1988 § 35 Abs 3

Fußpflegekosten stellen keine Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, ärztlich verordnete Kur- oder Therapiekosten dar, welche neben den Pauschbeträgen für Behinderung geltend gemacht werden können. Derartige Ausgaben sind bei einer nachgewiesenen Behinderung mit dem gesetzlichen Pauschbetrag abgegolten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!