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Werbungskosten eines Emeritus

UFS-EntscheidungenHubert W. FuchsAFS 2013, 310 Heft 8 v. 1.12.2013

EStG 1988 § 16 Abs 1, EStG 1988 § 25 Abs 1 Z 1 lit a, EStG 1988 § 33 Abs 6 Z 3, UG § 104 Abs 1, UG § 104 Abs 2, BDG 1979 § 163 Abs 4, BDG 1979 § 163 Abs 5

Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors sind mangels Kausalität nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Rechtssatz).

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