EStG 1988 § 29 Z 3, BAO § 21
Die entgeltliche Aufgabe eines dem MRG unterliegenden im Privatvermögen gehaltenen Mietrechtes stellt keine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 dar, sondern einen nach Maßgabe des § 30 EStG 1988 zu beurteilenden Veräußerungsvorgang.