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Wurde Ablösezahlung für die Aufgabe eines Mietrechtes oder für die Nichtausübung eines Optionsrechtes geleistet?

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 256 Heft 7 v. 1.10.2013

EStG 1988 § 29 Z 3, BAO § 21

Die entgeltliche Aufgabe eines dem MRG unterliegenden im Privatvermögen gehaltenen Mietrechtes stellt keine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 dar, sondern einen nach Maßgabe des § 30 EStG 1988 zu beurteilenden Veräußerungsvorgang.

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