LVO § 1 Abs 2 Z 3, LVO § 2 Abs 4
Eine angeblich bereits bei Betätigungsbeginn (Liebhaberei aus der Vermietung einer Eigentumswohnung) bestehende Absicht zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung muss vom Abgabepflichtigen durch den Beweis über das Vorliegen ausreichender finanzieller Mittel erbracht werden.