EStG § 34
Die außergewöhnliche Belastung setzt eine Leistung aus dem laufenden Einkommen des betreffenden Jahres voraus, nicht jedoch aus Vermögensmitteln oder Ersparnissen. Es kann daher nicht gefordert werden, dass zur Tragung von Pflegeheimkosten eine Eigentumswohnung – die überdies der Wohnsitz ist – verkauft, vermietet oder für einen Kredit belehnt werden muss.