BMF, 29.05.2013, BMF-010220/0131-IV/9/2013
NoVAG 1991 § 7 Abs 1 Z 2, KFG 1967 § 82 Abs 8
Bei der Frage des Zeitpunkts der Entstehung der NoVA-Schuld im Falle der widerrechtlichen Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauslegungen gekommen. Ausgelöst wurden diese unterschiedlichen Auslegungen insbesondere durch die Norm des § 82 Abs 8 KFG 1967, die (auszugsweise) folgenden Wortlaut hat: