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Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 139 Heft 4 v. 1.5.2013

UStG 1994 Art 7 Abs 4

Wird in Abholfällen die Identität des Abholenden nicht festgehalten, handelt der Unternehmer nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er hat daher keinen Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994.

UFS, 15.03.2013, RV/0284-W/08

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