In der täglichen Beratungspraxis ist die Abgrenzung „Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag“ zu einem Schwerpunktthema geworden: Das resultiert nicht zuletzt aus einer in den letzten Jahren restriktiver gewordenen Judikatur und Prüfungspraxis der GPLA-Behörden. Nicht selten sehen sich Unternehmer nach arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren sowie insbesondere nach Lohnabgabenprüfungen (GPLAs) mit teils empfindlichen finanziellen Nachbelastungen konfrontiert.