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Wesentliche Betriebsgrundlage eines neu gegründeten Betriebes

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 112 Heft 3 v. 1.4.2013

NeuFöG § 1, NeuFöG § 2, FLAG 1967 § 41

Bei einem Arbeitsvermittlungs- bzw Arbeitskräfteüberlassungsbetrieb stellen die zu vermittelnden bzw zu überlassenden Arbeitnehmer eine wesentliche Betriebsgrundlage dar.

UFS, 21.11.2012, RV/0539-G/06

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